S T E F A N I E H E R O L D
Die Berechnung meiner Praxisleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Leider dürfen Heilpraktikerkosten von keiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Deshalb müssen gesetzlich Versicherte die Kosten selber tragen, die für eine Behandlung durch eine/n Heilpraktiker/in anfallen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen abzuschließen. Bei Privat- bzw. Zusatzversicherten und beihilfeberechtigten Patienten werden die Behandlungskosten dann zu den jeweils vertraglich vereinbarten Tarif-Bedingungen übernommen.
Meine Leistungen werden meinen Klientinnen direkt berechnet. Nach Zahlung kann die Rechnung bei der jeweiligen Kasse zur Erstattung eingereicht werden. Falls die Behandlungskosten nicht oder nur zu einem geringeren Teil übernommen werden, ist die Differenz selber zu zahlen.
Im Einzelnen fallen folgende Kosten an:
Gibt es eine andere Möglichkeit? Selbstverständlich können wir miteinander ins Gespräch kommen z.B. für Schüler, Studenten oder Arbeitslose, sind nach Absprache, andere Konditionen möglich. mein Anliegen ist es jeder Frau die Behandlung zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis:
Ich führe eine Bestellpraxis und verlasse mich auf Absprachen. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden im Voraus (bei Montagsterminen entsprechend am Freitag), damit ich Ihren Termin an eine andere Patientin vergeben kann. Bei Nichtabsage berechne ich Ausfallkosten in Höhe von € 90,-.